Symposium

“Connected.Mreženje.Vernetzung”

Wirtschaftsakademie in Minas Gerais in Brasilien nach dem Konzept und Lehrplan unserer Zweisprachigen Bundeshandelsakademie. (24. Mai 2023)

 

 

Radio Agora zu Besuch

Live-Sendung

Am Dienstag, dem 16. 5. 2023 besuchte uns Sara Pan, Redakteurin von Radio Agora mit ihrem Team. In Live-Interviews berichteten Schülerinnen und Schüler sowie Professorinnen und Professoren den Zuhörern über diverse Projekte und Aktivitäten an unserer Schule im laufenden Schuljahr.

 

 

 

 

Künstliche Intelligenz im Bildungssystem

Auseinandersetzung mit Fragen der Künstlichen Intelligenz im Bildungssystem

 

Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu Fragen von KI im Bildungssystem sowie eine Handreichung zum download:

Auseinandersetzung mit Künstlicher Intelligenz im Bildungssystem (bmbwf.gv.at)

 

 

Anmeldung für das Schuljahr 2023/24 

Die Einschreibung für das Schuljahr 2023/24 ist im Sekretariat der Schule, per Post oder per E-Mail möglich. 
Das Sekretariat ist täglich von Montag bis Donnerstag jeweils von 7:00 bis 15:30 sowie am Freitag von 7:00 bis 13:00 geöffnet.  

Während der Semesterferien (13.2.- 19.2.2023) sind die Öffnungszeiten des Sekretariates täglich von 8:00 bis 12:00. 

Anmeldung

 

INFO-TAG  19.1.2023

Sollten Sie unseren Tag der offenen Tür im November versäumt haben und an unserem Bildungsangebot interessiert sein, laden wir Sie zum INFO-TAG am Donnerstag, dem 19.1.2023 ab 15:00 Uhr oder auch zu einem individuellen Schulbesuch/Schnuppern (mit Voranmeldung unter https://www.hak-tak.at/de/information-schnuppern/ ) ein.

Herzlich willkommen!

 

Der Elternsprechtag 

 wird am Mittwoch, dem 7.12.2022 von 14:00 bis 17:00 Uhr in Präsenz an der Schule stattfinden. 

Die Einladung mit der Möglichkeit der Terminreservierung für Gespräche mit den Professoren erhalten Eltern und Erziehungsberechtigte. 

 

Advent 2022 – Mit Zuversicht leben 

Bischof Dr. Josef Marketz erinnert uns in der Zeit des Advents daran, dass wir alle Krisen und Herausforderungen mit Zuversicht meistern sollen. 

Link zum Hirtenbrief 2022

 

 

Sichere Schule im Schuljahr 2022/23  

Ziel des Bundesministeriums im Schuljahr 2022/23 ist es, einen kontinuierlichen Schulbetrieb zu gewährleisten und auch Sport, Musik und Schulveranstaltungen durchgehend zu ermöglichen.  

Einschränkungen des regulären Schulbetriebs sollen auf ein Minimum reduziert werden, flächendeckende Schulschließungen sind derzeit nicht vorgesehen.  

Die Schülerinnen und Schüler, Professorinnen und Professoren so wie das Verwaltungspersonal haben an der Schule die Möglichkeit, sich mittels Antigentest regelmäßig oder bei Verdacht einer Infektion freiwillig zu testen. 

Im Falle einer Häufung von Covid positiven Fällen an der Schule, können in Absprache mit der Bildungsdirektion Maßnahmen (Testungen, ffp2-Maske) gesetzt werden. 

 

Nähere Informationen finden Sie im Erlass des Bundesministeriums unter:

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html 

 

 

Schuljahresbeginn 2022/23

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen guten Start ins Schuljahr 2022/23!

 

Die Einschreibung findet am Montag, dem 12.9.2022 um 8:00 statt.

Wiederholungsprüfungen und Semesterprüfungen beginnen am Montag um 8:15, am Dienstag um 8:00 Uhr.

Der Klassenvorstand Ihres Kindes wird in den ersten beiden Tagen alle administrativen Arbeiten erledigen (bis jeweils 10.25), Ihr Kind benötigt Schreibzeug und Papier zum Ausfüllen von Formularen bzw. Notieren wichtiger Informationen.

In der ersten Woche findet der Unterricht ab Mittwoch nach einem provisorischen Stundenplan statt, den Zugang zum elektronischen Klassenbuch „Webuntis“ sowie zum Schulnetz erhält Ihr Kind im Fall der Ersteinschreibung in den ersten Tagen des Schuljahres.

 

Corona:
Alle Schüler*innen können sich zu Beginn des Schuljahres freiwillig mittels Antigen-Test an der Schule testen bzw. können einen externen Test mitbringen.

Weitere Informationen zu vorgesehenen Corona-Maßnahmen des Bundesministeriums finden Sie unter

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html

 

 

 

Schulbetrieb ab 02. Juni 2022

Ab 02. Juni 2022 wird die Testpflicht an Schulen ausgesetzt. In der Folge werden Änderungen bzw. Ergänzungen gegenüber dem Erlass vom 22. April 2022 (BMBWF 2022-0.289.386) dargestellt.

Hygiene- und Präventionsmaßnahmen

Testungen

  • Die PCR-Testungen an Schulen werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
  • Das Aussetzen der Testpflicht ab 02. Juni 2022 gilt auch bei abschließenden Prüfungen.

 

Aufsteigen in die nächste Schulstufe

  • im Schuljahr 2021/22 gelten die regulären Bestimmungen zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe gemäß § 25 SchUG.

 

 

 

Schulbetrieb ab 1. Juni 2022

In den letzten Wochen des Schuljahres 2021/22 konnten die Schulen auf Grund sinkender COVID-19-Infektionszahlen Schritt für Schritt in die Normalität zurückkehren. Die aktuelle Situation ermöglicht es, nun auch die verbleibenden Maßnahmen aufzuheben.

Nach Mittwoch, 1. Juni 2022, werden die PCR-Testungen an den Schulen bis auf Weiteres eingestellt. Das bedeutet auch, dass die Testlogistik eingestellt wird.

Bei auftretenden Infektionsfällen in einer Klasse können jedoch weiterhin bedarfsgerecht Antigen-Schnelltests durchgeführt werden.

Selbstverständlich werden die Lockerungsmaßnahmen evaluiert und das Infektionsgeschehen genau beobachtet. Bei veränderter Risikolage werden auch zukünftig entsprechende Testsysteme bereitgestellt werden.

 

 

Schulbetrieb ab 25. April 2022

Ab 25. April 2022 gilt in weiten Teilen ein regulärer Schulbetrieb.

Die generellen Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes/einer FFP2-Maske werden aufgehoben.

Testungen

  • Schüler/innen müssen zumindest einen PCR-Test pro Woche erbringen. Zusätzliche Antigentests können ab dem 19. April 2022 weiterhin nach Bedarf durchgeführt werden – das heißt insbesondere dann, wenn es Infektionsfälle in einer Klasse oder Häufungen an einer Schule gibt.
  • Nehmen Schüler/innen nicht an der PCR-Testung an der Schule teil, jedoch am Unterricht, so müssen sie ein PCR-Testergebnis spätestens am darauffolgenden Tag vorlegen.
  • Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal bzw. jene Lehr- und Verwaltungspersonen, die keinen Absonderungsbescheid oder Genesungsnachweis haben und sich regelmäßig im Schulgebäude aufhalten, haben zumindest einmal pro Woche das Attest eines intern oder extern erbrachten PCR-Tests vorzulegen. Das gilt auch für das Internatspersonal.
  • Für Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, sind die Regelungen über die Teilnahme an Testungen nicht anzuwenden, damit es nicht zu falsch positiven Ergebnissen kommt.

Nähere Informationen finden Sie im Erlass.

 

 

 

Schulbetrieb ab 19. April 2022

Ab 19. April 2022 gilt in weiten Teilen ein regulärer Schulbetrieb.

  • Schüler/innen tragen außerhalb der Klassen- und Gruppenräume FFP2-Maske (ab der 9. Schulstufe).
  • In vom Bund geführten Internaten bzw. Schüler/innen/heimen gilt außerhalb der Schlafräume nach wie vor MNS- bzw. FFP2-Masken-Pflicht.
  • Geimpftes oder genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal hat außer in Klassen- und Gruppenräumen im gesamten Schul- oder Internatsgebäude eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Die für das Lehr- und Verwaltungspersonal geltenden Bestimmungen sind analog auch für das Internatspersonal anzuwenden.
  • Alle externen Personen sowie nicht geimpftes oder nicht genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal haben im gesamten Schul- oder Internatsgebäude eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske oder keinen eng anliegenden MNS tragen können, müssen einen sonstigen nicht eng anliegenden MNS tragen. Sofern den Personen auch dies nicht zugemutet werden kann, entfällt die Verpflichtung zum Tragen eines MNS. Hinsichtlich der gesundheitlichen Gründe ist eine ärztliche Bestätigung vorzuweisen, siehe dazu die notwendigen Kriterien im Kapitel „Fernbleiben vom Unterricht

Testungen

  • Schüler/innen müssen zumindest einen PCR-Test pro Woche erbringen. Zusätzliche Antigentests können ab dem 19. April 2022 weiterhin nach Bedarf durchgeführt werden – das heißt insbesondere dann, wenn es Infektionsfälle in einer Klasse oder Häufungen an einer Schule gibt.
  • Nehmen Schüler/innen nicht an der PCR-Testung an der Schule teil, jedoch am Unterricht, so müssen sie ein PCR-Testergebnis spätestens am darauffolgenden Tag vorlegen.
  • Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal bzw. jene Lehr- und Verwaltungspersonen, die keinen Absonderungsbescheid oder Genesungsnachweis haben und sich regelmäßig im Schulgebäude aufhalten, haben zumindest einmal pro Woche das Attest eines intern oder extern erbrachten PCR-Tests vorzulegen. Das gilt auch für das Internatspersonal.
  • Für Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, sind die Regelungen über die Teilnahme an Testungen nicht anzuwenden, damit es nicht zu falsch positiven Ergebnissen kommt.
  • Schülerinnen und Schüler, die das Tragen von FFP2-Maske bzw. die vorgeschriebenen Testungen verweigern, sind von der Schulleitung nach einem aufklärenden Gespräch (bei minderjährigen Schüler/inne/n mit den Erziehungsberechtigten) in den ortsungebundenen Unterricht zu schicken. •

Der verpflichtende tägliche Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr entfällt für Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für Schüler/innen. Das bedeutet, dass auch der CovidNinja-Pass nach den Osterferien nicht mehr eingesetzt wird.

Detaillierte Informationen und Erlass des Bundesministeriums finden Sie hier:

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html

 

 

Schulbetrieb ab 5. März 2022

ab dem 5. März 2022

  • entfällt die FFP2-Masken-Pflicht für geimpftes und genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie externe Personen in Klassen- und Gruppenräumen sowie in Konferenzzimmern.
  • In den allgemein zugänglichen Bereichen des Schulgebäudes, in denen es zu Gedränge und starker Durchmischung kommt (zum Beispiel Gängen) gilt weiterhin FFP2-Masken-Pflicht. Diese Bestimmungen gelten auch für das Internatspersonal.

Erlass des Bundesministeriums:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html

 

Schulbetrieb ab 28. Februar 2022

Kurz zusammengefasst gilt ab dem 28. Februar 2022:

  • Präsenzpflicht an Schulen für alle Schülerinnen und Schüler; Ausnahmen zu den Risikogruppen sind im Erlass beschrieben
  • Bei Vorliegen von bestätigten Verdachtsfällen werden nicht mehr automatisch ganze Klassen auf Distance-Learning Es besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, dass die Bildungsdirektion eine entsprechende Verordnung erlässt.
  • Auch kann bei entsprechender Risikolage für einen begrenzten Zeitraum eine Maskenpflicht schulautonom für einzelne Klassen verfügt
  • Externe Personen können wieder an die Schule kommen

Erlass des Bundesministeriums:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html

 

 

 

Schulbetrieb ab 21. Februar 2022

  • Ab 20.02.2022 sind alle Schüler/innen vom Tragen eines MNS bzw. einer FFP2-Maske befreit, solange sie sich am Sitzplatz aufhalten. Die Verpflichtung zum Tragen eines MNS bis einschließlich der 8. Schulstufe bzw. einer FFP2-Maske ab der 9. Schulstufe bleibt abseits des Sitzplatzes (z.B. während der Pausen bzw. im Schulgebäude) weiterhin aufrecht.
  • Alle anderen Personen (z.B. Lehrpersonen, Verwaltungspersonal, Erziehungsberechtigte) tragen weiterhin während des gesamten Aufenthaltes in der Schule eine FFP2-Maske.
  • Im Unterricht in Bewegung und Sport, bei bewegungsorientierten Freigegenständen, bewegungsorientierten unverbindlichen Übungen und bewegungsorientierten Angeboten im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen ist weder eine FFP2-Maske noch ein MNS zu tragen.
  • Weiterhin aufrecht bleibt, dass in vom Bund erhaltenen Schülerheimen und Internaten alle Personen, außer Schülerinnen und Schüler, während des Aufenthaltes durchwegs eine FFP2-Maske tragen müssen. Schüler/innen der 5. bis 8. Schulstufe haben außerhalb der Schlafräume einen MNS und Schüler/innen ab der 9. Schulstufe eine FFP2-Maske zu tragen.

 

Erlass des Bundesministeriums:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html

 

 

Schulbetrieb ab 17. Januar 2022

Ab Montag, dem 17. Januar gelten die gleichen Regeln wie bisher. 

Aktuelle Ergänzungen des BMBWF:

Beschleunigtes Verfahren für Distance Learning von Klassen

Überall dort, wo die PCR-Tests nicht rechtzeitig einlangen, kann das beschleunigte Verfahren für das Distance-Learning von Klassen auch auf Grund positiver Antigen-Schnelltests angewendet werden.

Das bedeutet: Werden binnen 3 Tagen mehr als zwei Schüler/innen positiv getestetkann für die ganze Klasse ortsungebundener Unterricht über die Bildungsdirektion angeordnet werden.

 

 

Schulbetrieb ab 10. Januar 2022

Die Sicherheitsphase, mit der wir am 10. Jänner an den Schulen ins neue Jahr starten, wird bis 28. Februar verlängert.

In ganz Österreich findet daher weiterhin Unterricht nach den Regelungen der Risikostufe 3 und der Sicherheitsphase statt.

 

Die wichtigsten bereits bekannten Regelungen sowie einige Neuerungen im Überblick:

Mindestens 3 verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler (Kombination PCR- und Antigentest)  

  • In der Woche vom 10.1.2022 erfolgen eine PCR-Testung (Mittwoch) und drei Antigen-Testungen (Mo-Mi).
  • NEU ab 17. Jänner: 2 PCR-Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler in allen Bundesländern.

Maskenpflicht für alle Personen, die sich in der Schule aufhalten – im gesamten Schulgebäude (auch in den Klassen- und Gruppenräumen)

  • FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie für alle Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal.
  • KEINE Maskenpflicht im Freien aufgrund des kontrollierten Settings an Schulen (bestehendes Testmanagement und hohe Impfquote in Schulen)

Einheitliche Vorgangsweise bei Infektionsfällen in einer Klasse und Kontaktpersonenmanagement

  • Tritt ein Infektionsfall in einer Klasse auf, so werden die anderen Schülerinnen und Schüler an den folgenden fünf Schultagen täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet.
  • Treten binnen drei Tagen zwei oder mehr Infektionsfälle in einer Klasse auf, so wird für die gesamte Klasse Distance-Learning angeordnet.
  • Wer FFP-2 Maske trägt oder „geboostert“ ist, ist keine Kontaktperson mehr und wird nicht abgesondert.
  • Positiv getestete Personen können sich nach 5 Tagen mittels PCR-Test „freitesten“.

Weiterführende Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Erlass.

 

 

Schulbetrieb ab 22. November 2021

Ab Montag, dem 22. November gilt das Folgende:

  • Der Stundenplan bleibt aufrecht.
  • Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
  • Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (z.B. im Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
  • Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
  • Maskenpflicht (FFFP2-Maske) im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen. Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.
  • Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht.

Weitere Informationen finden Sie unter dem unten stehenden Link:

WEITERE INFORMATIONEN 

 

Schulbetrieb ab 15. November 2021

Folgende Punkte sind für den Schulbetrieb der kommenden Wochen ausschlaggebend:

Wir starten eine neue Sicherheitsphase von Montag, den 15.11. bis 27.11.

  • In dieser Sicherheitsphase nehmen wieder alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen (mind. 1xPCR; 2x AGT) teil, d.h. auch jene, die geimpft sind
  • Für alle Schulen gelten die Regelungen der Risikostufe III. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der Sekundarstufe 2 (auch der Polytechnischen Schulen) während dieser Sicherheitsphase eine FFP2-Maske tragen.
  • Schulveranstaltungen müssen in den zwei Wochen der Sicherheitsphase leider entfallen, Konferenzen und Elternsprechtage finden – sofern sie nicht verschoben werden – online statt.

 

Ab 29. November wird pro Woche eine zweite PCR-Testung an allen Schulen durchgeführt

Das PCR-Test-Angebot ist einer der wichtigsten „Pfeiler“ in der Bekämpfung des Pandemiegeschehens. Es werden Vorkehrungen getroffen, um das PCR-Testsystem an den Schulen noch robuster zu machen.

 

Schulbetrieb ab 8. November 2021

 Ab Montag, dem 8. November gelten die gleichen Regeln wie bisher. Weitere Informationen finden Sie unter dem unten stehenden Link. 

WEITERE INFORMATIONEN

 

Schulbetrieb ab 4. Oktober 2021

Ab Montag, dem 4. Oktober gilt das Folgende:

  • Alle Schüler/innen, die nicht geimpft und nicht genesen sind, werden verpflichtend dreimal wöchentlich getestet. Die Testtage sind weiterhin Montag (Antigen), Dienstag (PCR) und Freitag (Antigen). Externe Zertifikate von befugten Stellen werden anerkannt. Die freiwillige Teilnahme geimpfter/genesener Schüler/innen an den Testungen ist möglich (ausgenommen genesene Personen, die bis zum 90. Tag nach der Genesung eher keinen PCR Test machen sollten – Gefahr eines positiven Ergebnisses trotz mangelnder Infektiosität). 
  • Schüler/innen sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal haben wie in der Sicherheitsphase im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume einen MNS zu tragen.
  • Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen nur geplant und durchgeführt werden, wenn die Einhaltung der Hygienebestimmungen vor Ort für die
    gesamte Dauer der Veranstaltung gewährleistet werden kann. Wie aus dem Erlass des BMBWF GZ 2021-0.559.836 „Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22“ hervorgeht, können ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (auch mit Übernachtung) stattfinden, sofern eine Risikoanalyse durchgeführt wurde und das Risiko als gering eingeschätzt wird. Ab Montag wird in allen Bundesländern Risikostufe 2 gelten. 
  • Unterrichtsangebote von und Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen und Personen sind unter Einhaltung der Regelungen für Externe (3-G-Regel, MNS) zulässig.
  • Der Unterricht in Bewegung und Sport hat nach Möglichkeit im Freien zu erfolgen. Findet der Unterricht in geschlossenen Räumen statt, so ist der Sicherheitsabstand von einem Meter (1m) einzuhalten.
  • Internatsbewohner/innen, die nicht geimpft oder genesen sind, haben am Tag der Anreise das Ergebnis eines Antigen- oder PCR-Tests vorzulegen. Das Internatspersonal an vom Bund erhaltenen Schülerheimen hat außerhalb der Gemeinschafts- und Schlafräume Mund-Nasen-Schutz zu tragen und für jeden Tag der Anwesenheit eine geringe epidemiologische Gefahr nachzuweisen.

Für weitere Informationen, klicken Sie bitte auf den unten stehenden Link:

Maßnahmen nach der Sicherheitsphase

 

Schuljahresbeginn 2021/22

Die Einschreibung findet am Montag, dem 13.9.2021 um 7:45 statt.

Alle Schüler*innen werden zu Beginn getestet bzw. müssen einen externen Test mitbringen. Aufgrund der geltenden Covid-19-Vorschriften ist ein Zutritt für Eltern und Erziehungsberechtigte nicht möglich.

Der Klassenvorstand Ihres Kindes wird in den ersten beiden Tagen alle administrativen Arbeiten erledigen (bis jeweils 10.25), Ihr Kind benötigt Schreibzeug und Papier zum Ausfüllen von Formularen bzw. Notieren wichtiger Informationen.

In der ersten Woche findet der Unterricht ab Mittwoch nach einem provisorischen Stundenplan statt, den Zugang zum elektronischen Klassenbuch „Webuntis“ sowie zum Schulnetz erhält Ihr Kind im Fall der Ersteinschreibung in den ersten Tagen des Schuljahres.

 

Für weitere Informationen, klicken Sie bitte auf die unten stehende Links:

  1.  Sicherer Schulstart für das Schuljahr 2021/22
  2.  Das Wichtigste auf einen Blick für Jugendliche & junge Erwachsene 
  3.  Elternbrief
  4.  SICHERE SCHULE – SCHULBETRIEB IM SCHULJAHR 2021/22
  5.  Selbsttest – Anleitung

 

 

Schulbetrieb ab 15. Juni 2021

Seit Dienstag, dem 15.6.2021 sind die Schüler*innen weiterhin im Präsenzunterricht an der Schule und brauchen während des Unterrichts an ihrem Sitzplatz keine FFP2-Maske mehr. Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, haben außerhalb der Klassen- und Gruppenräume Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Voraussetzung für die Teilnahme der Schüler*innen am Präsenzunterricht ist der Nachweis, dass von ihnen eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht.

Schüler*innen werden weiterhin 3-mal pro Woche an der Schule getestet (Montag, Mittwoch, Freitag), sofern sie keine anderen Nachweise erbringen.

Als Nachweise gelten:

  • Ein Nachweis über ein negatives Testergebnis
    • PRC-Test (gültig 72 Stunden ab Probenahme)
    • Antigentest von einer befugten Stelle bzw. Antigentest, der an der Schule durchgeführt wurde (gültig 48 Stunden ab Probenahme)
  • Ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
    • Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 90 Tage zurückliegen darf, oder
    • Zweitimpfung,
    • Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-Cov-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag,
  • Ein Nachweis über eine überstandene Covid-19-Infektion innerhalb der letzten 6 Monate
    • Ein Absonderungsbeschied oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion bis zu 180 Tagen vor der Testung
    • Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage sein darf.

Veranstaltungen in der Schule wie z.B. Abschlusszeugnisverteilungen, Schultheateraufführungen, Schulkonzerte, Informationsabende für Schulanfänger*innen sind unter Anwesenheit von Externen (insb. Eltern und Erziehungsberechtigen) nur unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen möglich:

  • Die Veranstaltung soll vorzugweise im Freien stattfinden
  • Die Externen bringen einen 3-G-Nachweis, der für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten ist.
  • Die Abstandsregelung von 1m in Räumen muss sichergestellt sein.
  • Die Konsumation von Essen und Getränken ist nur im Freien oder am Sitzplatz möglich.
  • Am Platz ist bei Indoor-Veranstaltungen kein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

 

Schulbetrieb ab 17. Mai 2021

Ab Montag, dem 17. Mai 2021, sind ALLE Schüler*innen wieder im Präsenzunterricht an der Schule. Dreimal wöchentlich, jeden Montag, Mittwoch und Freitag, werden die Schüler*innen getestet und erhalten jeweils eine 48 Stunden gültige Bestätigung des negativen Tests.

Das Tragen von FFP2-Masken ist weiterhin verpflichtend. Schüler*innen müssen eine eigene FFP2- Maske in die Schule mitbringen.

 

Weitere Informationen über die Bestätigung des negativen Tests finden Sie unter:

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/coronatestpass.html

 

Schulbetrieb ab 3. Mai 2021 (bis 15. Mai)

Ab Montag, dem 3. Mai 2021, wird der Unterricht an unserer Schule im Schichtbetrieb wie bisher fortgesetzt mit einem wochenweisen Wechsel der Gruppen 1 und 2 und zwei- bzw. dreimaligem verbindlichem Selbsttest pro Woche, der kostenlos ist.

Informationen zur Unterrichtsorganisation ab 17.5.2021 werden unseren Schüler*innen und Erziehungsberechtigten rechtzeitig bekannt gegeben.

Voraussetzung für die Teilnahme am Schulbesuch ist die Teilnahme an den „Eintritts“-Selbsttests ist sowie das Tragen von FFP2-Masken, die bitte mitzubringen sind.

 

Schulbetrieb ab 6. April 2021

Ab Dienstag, den 6. April 2021, läuft der Unterricht an unserer Schule wie vor den Osterferien weiter, mit einem wochenweisen Wechsel der Gruppen 1 und 2 und zweimaligem verbindlichem Selbsttest, der kostenlos ist.

Die Schüler*innen der Gruppe 2 beginnen am Dienstag, dem 6.4.2021, jene der Gruppe 1 am Montag, dem 12.4.2021 usf.

Wir weisen explizit darauf hin, dass Voraussetzung für die Teilnahme am Schulbesuch die Teilnahme an den „Eintritts“-Selbsttests ist sowie das Tragen von FFP2-Masken, die bitte mitzubringen sind.

 

Schulbetrieb ab 15. Februar 2021

An unserer Schule wird ein wochenweiser Wechsel der Gruppen 1 und 2 stattfinden mit Präsenzunterricht jeweils von Montag bis Donnerstag und zweimaligem verbindlichem Selbsttest, der kostenlos ist (Montag, Mittwoch).
Die Schüler*innen der Gruppe 1 beginnen somit am Montag, dem 15.2.2021, jene der Gruppe 2 am Montag, dem 22.2.2021 usf.

Wir weisen explizit darauf hin, dass Voraussetzung für die Teilnahme am Schulbesuch die Teilnahme an den „Eintritts“-Selbsttests ist sowie das Tragen von FFP2-Masken, die bitte mitzubringen sind.

Weitere Informationen, den Erlass und Elternbrief des Bundesministeriums finden Sie unter

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/schulbetrieb20210118.html

 

WICHTIG  – neue Information

GRENZÜBERGANG für Eltern ohne Test:

Nach Rücksprache mit dem zuständigen BMSGPK kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Person oder ein Elternteil, welcher den Schüler nach Österreich zur Schule bringt und im Anschluss wieder unverzüglich ausreist, die Ausnahmeregelung des § 8 Abs. 2 Z. 1 COVID-19-EinreiseVO zutrifft und deshalb keinen Test benötigt und sich auch nicht in der PTC registrieren muss.
Der pendelnde Schüler unterliegt jedoch der Bestimmung des § 6a COVID-19-EinreiseVO.

 

 

Schulbetrieb ab 25. Jänner 2021

Der Schulbetrieb ab 25. Jänner 2021 erfolgt weiterhin im ortsungebundenen Unterricht (Distance-Learning). Es gelten die Regelungen der COVID-19-Schulverordnung 2020/21.

Der ortsungebundene Unterricht bleibt aufrecht. Schülerinnen und Schüler sollen aber weiterhin in Gruppen oder Klassen an einzelnen oder mehreren Tagen zur Leistungsbeurteilung bzw. Vorbereitung darauf an die Schulen zurückkehren können. Auch der zusätzliche Unterricht für die Maturajahrgänge findet als Präsenzunterricht an der Schule, teilweise in geblockter Form, statt.

Für jede/n Schüler*in besteht die Möglichkeit, bei Eintreffen an der Schule einen Antigen-Selbsttest durchzuführen. Nähere Informationen dazu lesen Sie unter

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/selbsttest/gal_kurz.html

Anleitung: Antigen-Selbsttest

 

 

Schulbetrieb ab 18. Jänner 2021

Von Montag, 18. Jänner 2021, bis einschließlich Freitag, 22. Jänner 2021, werden die Schulen im selben Modus wie in der Woche vom 11.Jänner bis 15.Jänner 2021 weitergeführt. Das heißt, für den Schulbetrieb gelten die Regelungen der COVID-19-Schul­ver­ordnung 2020/21 (C-SchVO 2021/21) sowie des Erlasses BMBWF GZ 2020-0.834.140, die seit 7. Jänner 2021 in Kraft sind.

Zum Schulbetrieb ab Montag, 25. Jänner 2021 finden Sie Informationen auf:

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona.html

 

Regelmäßige, kostenlose Selbsttests für Schülerinnen und Schüler in Österreich >>> weiterlesen.